Abmahnung im Mietvertrag, Vorstufe der Kündigung

By | 5. Mai 2014

Eine Abmahnung im Mietrecht ist im Prinzip eine Vorstufe zu einer fristlosen Kündigung. Mit der Abmahnung weisen Sie auf eine Verletzung der vertraglichen Pflichten hin. Sowohl Mieter als auch Vermieter haben das Recht, eine Abmahnung auszusprechen. Gründe dafür sind eben die nicht eingehaltenen Pflichten, die beiden Parteien im Rahmen eines Mietvertrags vereinbaren. Sollten die vertraglichen Verletzungen nicht binnen einer in der Abmahnung gesetzten Frist behoben werden, so kann dann eine fristlose Kündigung erfolgen. Eine fristlose Kündigung sollte immer auf einer Abmahnung basieren. Anders ist sie nur schwer rechtlich durchzusetzen.

Die Gründe für eine Abmahnung durch den Mieter an den Vermieter

HeizungSie als Mieter können viele Fälle nutzen, um eine Abmahnung auszusprechen. Die meisten davon sind mit Mängeln in der Wohnung verbunden. Wenn die Heizung etwa dauerhaft nicht funktioniert, Sie diesen Mangel bereits angezeigt haben, sich der Vermieter aber weigert, die Heizung zu reparieren, ist es ein guter Grund für eine Abmahnung.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass jeder Mangel in der Mietwohnung, der Sie erheblich beeinträchtigt, ein Grund für eine Abmahnung ist. Ziel der Abmahnung ist es, dass der Vermieter den Mangel behebt.

Die Gründe für die Abmahnung an den Mieter

MietzahlungSie können eine Abmahnung von Ihrem Vermieter erhalten, wenn Sie die Mietwohnung vertragswidrig nutzen. So erwarten Sie dann eine Abmahnung, wenn Sie eine zu privaten Zwecken vermietete Wohnung auch gewerblich nutzen.
Der häufigste Grund, eine zulässige Abmahnung an den Mieter auszusprechen, ist das Ausbleiben der Mietzahlung. Zahlen Sie Ihre Betriebskosten- oder Ihre Mietkosten nicht ordnungsgemäß, so kann der Vermieter Sie mit der Abmahnung dazu auffordern, der Verpflichtung nachzukommen.

Die Form der Abmahnung

Eine Abmahnung sollte immer schriftlich erfolgen. Zwar genügt es theoretisch auch, wenn diese mündlich ausgesprochen wird, in der Praxis ist es aber sicherer, wenn die Abmahnung schriftlich erfolgt. Im Falle einer juristischen Auseinandersetzung ist es besser, da eine mündliche Abmahnung nur schwer nachzuvollziehen bzw. zu belegen ist.
Eine besondere Form muss bei der Abmahnung nicht zwingend eingehalten werden. Sie sollte aber folgende Punkte enthalten:

  • Grund der Abmahnung genau benennen,
  • Frist setzen,
  • auf eine mögliche fristlose Kündigung hinweisen.