Hilfe – Schimmel in der Mietwohnung

By | 24. April 2014

Schimmel in der Wohnung ist in der letzten Zeit immer häufiger aufgekommen. Die Ursache des Schimmelpilzbefalls liegt nicht nur in einem falschen Heiz- und Lüftungsverhalten, sondern kann auch aus einem Baumangel resultieren. Egal, woher der Schimmelpilz in der Mietwohnung kommt, es ist ein vorliegender Mietmangel, der bei Ihnen zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Sie sollten also alles daran setzen, dass Sie dem Schimmelpilz nicht mehr ausgesetzt sind. Eine Kündigung des Mietvertrags ist die letzte Instanz.

Woher kommt der Schimmelpilz?

Schimmelpilz 2Jeder Vermieter wird die Ursache des Schimmelpilzbefalls erst einmal bei Ihnen suchen. Ein Mieter, der gerade in der Heizperiode nicht ordentlich lüftet, ist immer wieder der Grund, der genannt wird. In den Räumen, in denen häufig Feuchtigkeit entsteht, beim Baden und Duschen und auch beim Zubereiten von Speisen wird der Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft erhöht. Diese Faktoren beeinflussen die Bildung von Schimmelpilzen, wenn eben nicht regelmäßig gelüftet wird.

Dass aber auch der Vermieter für den Schimmel in der Mietwohnung haften muss, ist nicht weniger häufig der Fall. Bei einer Altbauwohnung, die erst saniert worden ist, ist Schimmel in der Mietwohnung gar nicht mal so selten. Wenn neue Fenster eingebaut worden sind, so eine nachträgliche Wärmedämmung stattgefunden hat, wird sich Schimmel in der Wohnung schneller breitmachen. Wasserschäden, die unsachgemäß beseitigt worden sind, Baumängel und Restfeuchte sind ebenso ein Nährboden für die Schimmelsporen.

Schimmel in Mietwohnung – was nun?

Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung Schimmelpilz entdecken, so müssen Sie sofort reagieren. Sie sind dazu verpflichtet, dass Sie dem Vermieter das Auftreten melden. Nur so kann der Vermieter entsprechend darauf reagieren. Erst dann, wenn der Vermieter nicht darauf reagiert, haben Sie das Recht zu einer Mietminderung bzw. zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Zeigen Sie den Schimmelpilzbefall nicht an, so kann gar der Vermieter von Ihnen noch Schadensersatz verlangen.
Reagiert der Vermieter auf Ihre Anzeige des Schimmelpilzbefalls damit, dass er Sie dafür verantwortlich macht, so ist in erster Instanz der Vermieter in der Pflicht, Ihnen nachzuweisen, dass Sie den Schaden verursacht haben. Der Vermieter muss also beweisen, dass keine Baumängel der Grund für den Schimmel sind. Ist dieser Beweis, der nicht einfach ist, da, so müssen Sie in nächster Instanz nachweisen, dass Sie ordnungsgemäß heizen und lüften.

Mietminderung bei Schimmel in der Mietwohnung?

Sollte der Vermieter keine Abhilfe gegen den Schimmel in Ihrer Mietwohnung schaffen, so haben Sie das Recht, die Miete zu kürzen. In welchem Maße ist pauschal nicht zu bestimmen. Es kommt z.B. auf die Höhe des Risikos für Ihre Gesundheit an. Am besten sollten Sie sich in diesem Fall professionell beraten lassen.

Kündigung wegen Schimmelpilz in Mietwohnung

SchimmelpilzDie Mietwohnung kann immer gekündigt werden, wenn keine Mietbindung auf eine bestimmte Zeit vereinbart worden ist. Jedoch ist hier dann die Kündigungsfrist einzuhalten.

Eine außerordentliche Kündigung wegen Schimmel in der Mietwohnung ist nur dann zulässig, wenn die Schimmelbelastung sehr hoch ist, nur dann, wenn es Ihnen nicht mehr möglich ist, die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist abzuwarten, kann die außerordentliche Kündigung auch vor Gericht standhalten. Um einen hohen Schimmelbefall nachzuweisen, bedarf es einem Gutachten, das nicht nur aussagt, dass es sich um einen toxischen (=giftigen) Schimmel handelt. Weiterhin muss die gesundheitliche Beeinträchtigung für Sie aus dem Gutachten hervorgehen.