Kündigung bei Mietrückstand: Was geht und was nicht geht nicht

By | 31. Juli 2018
Fristlose Kündigung bei Mietrückstand ist möglich

Bei Mietrückstand kann der Vermieter fristlos kündigen.

Krankheit, Arbeitslosigkeit oder ein Mangel der Mietsache. Es gibt viele Gründe, in Mietrückstand zu gelangen. In der Regel hat der Vermieter jedoch bei allen das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Was man als Mieter in diesem Fall tun kann, erfahren Sie hier. 

Mietrückstand aufgrund eines Mietmangels

Die Miete für die Wohnung aufgrund eines Mangels an der Mietsache zu mindern, ist wohl die häufigste Form, in Mietrückstand zu gelangen. Meist sind es Probleme wie Schimmel und eine defekte Heizung, die dazu führen, dass sich die Mieter gezwungen sehen, die Miete zu mindern. 

Reagiert in diesem Fall der Mieter nicht zügig und werden die Mängel nicht zeitnah behoben, kann der Mieter die Miete mindern. Allerdings gerät er dadurch in Mietrückstand. Unser Tipp: Informieren Sie grundsätzlich Ihren Vermieter vorab darüber, dass Sie sich gezwungen sehen, die Miete zu mindern und geben Sie die Gründe dafür an. Am besten Sie dokumentieren die Schäden und/oder Mängel in der Wohnung nachvollziehbar. Die von Ihnen einbehaltene Miete sollten Sie nicht ausgeben, sondern sparen. Sollte Ihr Vermieter ihnen nämlich wegen des Mietrückstands kündigen, können Sie die Kündigung unwirksam machen. Dazu müssen Sie lediglich den ausstehenden und von Ihnen einbehaltenen Betrag auf das Konto des Vermieters überweisen. 

Vermieter kündigt wegen Mietrückstand

Gemäß den Paragrafen §543 und §569 BGB darf der Vermieter bei einem sogenannten erheblichen Mietrückstand fristlos kündigen. In der Rechtssprechung geht man allgemein davon aus, dass dieser Rückstand bei einem Betrag von zwei vollen Monatsmieten erreicht ist. 

Aber auch dann, wenn über einen Zeitraum von mehreren Monaten die Miete nicht vollständig beglichen wurde, kann der Vermieter wegen Mietrückstand kündigen. 

Kündigt der Vermieter in einem solchen Fall fristlos, muss er Sie nicht einmal vorab abmahnen. Allerdings muss im Kündigungsschreiben ein Grund für die fristlose Kündigung genannt werden. Und noch weitere Formalitäten muss das Schreiben enthalten, um gültig zu sein.

  • So muss die Kündigung wegen Mietrückstand unbedingt schriftlich erfolgen. Spricht Ihr Vermieter die Kündigung nur mündlich aus, dürfen Sie diese getrost ignorieren.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Kündigung muss entweder jedem Mieter des Objektes einzeln ausgesprochen (in schriftlicher Form) werden, oder aber der Vermieter richtet die Kündigung im Schreiben ganz explizit an alle Mieter gleichzeitig. 
  • Der Vermieter muss die Kündigung eigenhändig unterschrieben haben. Die Unterschrift eines Hausverwalters und sogar eines Rechtsanwalts zählt nur dann, wenn diese eine Vollmacht besitzen.

Kündigung wegen Mietrückstand: Diese Rechte haben Mieter

Wenn Ihnen ihr Vermieter wegen Mietrückstand gekündigt hat, sollten Sie zunächst einmal feststellen lassen, ob er dazu überhaupt das Recht hatte. Zahlen Sie nämlich nicht die volle Miete, weil es in der gemieteten Wohnung Mängel gibt, darf der Vermieter überhaupt nicht kündigen. Im Gegenteil. Er ist dazu verpflichtet, die Mängel zu beheben. 

Wird Ihnen als Mieter eine Räumungsklage zugestellt, sollten Sie handeln. In der Regel empfiehlt es sich in diesem Fall, sich rechtlichen Beistand zu holen. Entweder durch einen Fachanwalt für Mietrecht, oder auch durch den Mieterschutzbund. Eine Räumungsklage ist zwar ein mächtiges Instrument der Vermieter, jedoch bedeutet auch sie noch lange nicht, dass Sie als Mieter nun unverzüglich aus der Wohnung ausziehen müssen. Können Sie innerhalb von zwei Monaten nachdem Sie die Klage erhalten haben, die Mietrückstände begleichen, ist die Räumungsklage hinfällig. Diese Regelung gilt allerdings dann nicht, wenn Ihnen in den letzten beiden Jahren vor diesem Termin bereits eine Räumungsklage zugestellt wurde. In diesem Fall ist die Klage sofort gültig und ein nachträgliches Überweisen des Mietrückstands hilft nicht mehr. 

Bevor es so weit kommt, suchen Sie sich besser einen guten Rechtsbeistand und versuchen Sie die Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter gütlich zu regeln. Wenn Sie sich zusätzlich zu dem Rechtsstreit mit dem Vermieter noch eine neue Wohnung suchen müssen, kann das eine echte Sisyphos Aufgabe sein.