Kündigung wegen Airbnb: Meist erst nach Abmahnung gültig

By | 31. Juli 2018
Kündigung wegen Untervermietung kann unwirksam sein.

Kündigung wegen Airbnb nicht immer wirksam.

Dürfen Mieter ihre Wohnung über das Internetportal Airbnb zur Untermiete anbieten? Diese Fälle beschäftigen die Gerichte nun immer häufiger. Und eins zeichnet sich dabei ab: Mieter müssen sehr vorsichtig dabei sein und sich alles schriftlich vom Vermieter bestätigen lassen. 

Airbnb wird beliebter

Das Internetportal Airbnb ist vor allem für junge Leute, die verreisen möchten, eine tolle Sache. Denn hier kann man in den angesagten Metropolen der Welt schnell und meist auch sehr kostengünstig eine Unterkunft finden. Und zwar ganz einfach in den Privatwohnungen der Personen, die über dieses Portal inserieren. 

Für Mieter kann das nette Nebeneinkünfte sein, denn die Personen, die in der Wohnung übernachten, bezahlen natürlich dafür – und genau das kann zu gewaltigen Problemen mit dem Vermieter führen, die bis hin zur Kündigung reichen können. 

Fristlose Kündigung ist schwierig

Aktuell machen dabei zwei Fälle Schlagzeilen, in denen die Vermieter ihre Mieter wegen unerlaubter Untervermietung über Airbnb aus ihren Wohnungen haben möchten. 

Im ersten Fall geht es um einen Mann, der bereits einige Jahre eine Wohnung in München bewohnt hat. Ganze zehn Jahre lang hat er einen Raum in dieser Wohnung über das Portal Airbnb zur Untervermietung angeboten, ohne jedoch vorab seinen Vermieter um Erlaubnis zu fragen. In den zehn Jahren der Vermietung ist einiges zusammen gekommen: Mehr als 300 Bewertungen der Wohnung fanden sich auf dem Portal. Als das Wohnhaus an einen neuen Eigentümer überging, wollte der diese Form der Untervermietung nicht mehr länger dulden und kündigte dem Mieter kurzerhand – und zwar fristlos und ohne ihn vorher abzumahnen. 

Der Mieter wehrte sich dagegen und bekam in erster Instanz auch Recht. Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München I wurde jedoch dem Vermieter Recht gegeben. Das Gericht argumentierte hauptsächlich damit, dass der Mieter die Wohnung in einem erheblichen Umfang über eine beträchtliche Zeit vermietete und damit einen guten Teil seiner Miete bestritt. Das muss ein Vermieter nicht hinnehmen. Beide Seiten einigten sich schließlich auf einen Kompromiss und der Mieter zog einige Wochen nach dem Urteil aus. 

In diesem Fall lief die Vermietung über das Portal Airbnb also nicht ganz so erfreulich für den Mieter. Ein Grund dafür ist die sehr umfangreiche Vermietung der Wohnung.

Bei der Vermietung über Airbnb kommt es auf den Umfang an

In einem anderen Fall hatten die Mieter dagegen etwas mehr Glück. Dabei geht es um eine Wohnung in Berlin, die allerdings nur drei Mal über das Internetportal angeboten wurde. Aber auch in diesem Fall hatten die Mieter es unterlassen, den Vermieter vorab um Erlaubnis zu fragen. Die Antwort folgte postwendend: Auch diese Mieter erhielten eine Kündigung des Mietvertrags. 

Jedoch mahnte der Vermieter das Verhalten nicht ab. Noch dazu haben die Mieter die Wohnung sofort aus dem Airbnb-Angebot gelöscht, als ihnen die Kündigung zuging. 

Die Mieter sahen daher keinen Grund dazu, aus der Wohnung auszuziehen, der Vermieter allerdings schon und so reichte er eine Räumungsklage ein. Die hatte jedoch keinen Erfolg. Da der Vermieter seinen Mietern nämlich keine Abmahnung zukommen ließ, hatten diese keine Möglichkeit, ihr Verhalten vor der Kündigung anzupassen. Das forderte jedoch das Gericht. Überdies hatten die Mieter die Wohnung lediglich drei Mal an Touristen angeboten. Als ihnen klar wurde, dass der Vermieter damit nicht einverstanden war, haben sie sofort ihr Profil auf der Airbnb-Plattform gelöscht. Die Richter beurteilten das als Anpassung an die Pflichten, die Mieter haben. Zwar ist die Vermietung eine sogenannte „unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte“, jedoch muss der Vermieter bei einem nur kurzzeitigen Verstoß den Mieter abmahnen. Tut er das nicht, kann dem Mieter nicht fristlos gekündigt werden. Mahnt er aber den Mieter ab und verstößt dieser auch nach dem Zugang der Abmahnung weiterhin dagegen, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung des Mietvertrages.