Kündigung von Mietvertrag: So kündigen Sie Ihre Mietwohnung

(K)ein Bund fürs Leben – Die einfache Art der Mietvertrag-Kündigung

KündigungIm Leben ändern sich viele Dinge vielleicht durch einen neuen Job oder eine neue Liebe. Oft sind dies Gründe für einen Umzug. Die alte Wohnung und die Stadt werden oftmals zurückgelassen und für einen neuen Ort eingetauscht. Mit dem Umzug hängen viele Behördengänge zusammen. Zusätzlich müssen eine Vielzahl persönlicher Dinge organisiert werden. Das bedeutet oft schon genug Stress. Umso mehr sollte bei der Kündigung der Mietwohnung alles glatt laufen, um weiteren Ärger zu vermeiden.

Bei der Kündigung des Mietvertrages müssen allerdings einige Kleinigkeiten beachtet werden. Welche dies sind, wird auf diesem Portal Schritt für Schritt und in ausführlichen Erklärungen gezeigt. So kann bei der Kündigung des Mietverhältnisses nichts schief gehen.

Grundsätzlich unterscheidet man folgende Mietverträge:

Befristeter Mietvertrag Zeitmietvertrag; Die Dauer der Vermietung steht bei Vertragsabschluss fest. Bei Selbstnutzung oder Renovierung außerordentliche Kündigung möglich.
Unbefristeter Mietvertrag Die Regel unter den Mietverträgen. Der Vertrag gilt so lange, bis eine Partei unter Einhaltung der Fristen kündigt. Bei Selbstnutzung oder Renovierung außerordentliche Kündigung möglich.
Indexvertrag Mieter und Vermieter legen das Maß der Mietsteigerung fest. Dieses ist an die Entwicklung der Lebenserhaltungskosten gekoppelt.
Staffelmietvertrag Eine prozentuale Mietpreiserhöhung wird vereinbart. Diese darf nicht mehr als 20 Prozent der örtlichen Vergleichsmieten betragen.

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Grundsätzliche Regeln bei der Kündigung des Mietvertrages

Bei einem unbefristeten Mietverhältnis müssen sich grundsätzlich beide Vertragsparteien an die Einhaltung der Kündigungsfrist halten. Fristlos gekündigt werden kann seitens beider Parteien nur aus einem gewichtigen Grund. Aufseiten des Mieters können dies mangelnde Heizleistung oder starker Ungezieferbefall sein. Laut Mietrecht beträgt die Frist für die Kündigung der Mietwohnung drei Monate jeweils zum Monatsende nach § 573c 1BGB. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Vermieter das Schreiben zur Kündigung des Mietverhältnisses erhält. Die Karenzzeit beträgt 3 Tage. Sollte das Kündigungsschreiben nicht in dieser Zeit eingereicht werden, gilt es erst für den folgenden Monat. Formal muss die Kündigung schriftlich und im Original eingereicht werden. Ort und Datum müssen beim Mietvertrag kündigen auf dem Dokument angegeben sein, ebenfalls müssen alle im Vertrag stehenden Mieter das Dokument unterzeichnen. Dies gilt nach § 568 Abs. 1BGB. Wichtig ist:

Der Vermieter darf für die Korrespondenz und der Mietvertrag Kündigung abgesehen von der Miete keine Bearbeitungsgebühren erheben!

Alle Fristen und genauen Karenzzeiten sowie deren Zusammenhang zum Mietverhältnis werden hier auf diesem Portal einfach und ausführlich erklärt. Außerdem stehen eine Vorlage und weitere Muster zur Kündigung des Mietverhältnisses zur Verfügung, die alle Formalia enthalten und erläutern.

Mietwohnung kündigen – drei Arten aus dem Mietvertrag

Einen Mietvertrag zu kündigen kann man auf mindestens drei verschiedene Arten erfolgen. So zum Beispiel durch:

  1. fristgerechte Kündigung (Ordentliche Kündigung)
  2. fristlose Kündigung
  3. außerordentliche Kündigung

Unterschrift03Fristlos kündigen kann man, wenn in der Wohnung oder am Haus massive Mängel vorliegen, die eine Gesundheitsgefahr für die Mieter darstellen oder das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien gestört ist und nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Bei der Kündigung der Mietwohnung auf diese Art und Weise müssen die Gründe stichhaltig sein und erläutert werden. Diese Art der Kündigung eines Mietvertrages gilt nach § 543 und § 569 1BGB.

Eine außerordentliche Kündigung ist hierbei nur möglich, wenn zum Beispiel durch anstehende Modernisierungsarbeiten eine Mieterhöhung geplant ist. In diesen Fällen kann unter Angabe einer Begründung bereits innerhalb eines beziehungsweise nach zwei Monaten gekündigt werden. Unser Portal bietet ausführliche Erklärungen für alle Formen der Kündigung des Mietvertrags. So kann unter Garantie nichts mehr schief gehen.

Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter – alles Wissenswerte

Wenn die Kündigung der Mietwohnung durch den Vermieter erfolgt, muss dieser seine Entscheidung immer begründen (§573 Abs. 3BGB). Der Mieter muss bei einer fristgerechten Kündigung des Mietvertrages im Gegensatz dazu keine weiteren Gründe angeben. Wichtig ist allerdings, dass er ihn an alle, im Mietvertrag eingetragenen Vermieter sendet. Wenn der Vermieter seinen Mietern kündigen will, muss auch er sich seinerseits an bestimmte Fristen halten. Die Länge der Fristen richtet sich nach der Dauer des vorangegangenen Mietverhältnisses. Grundsätzlich gilt, je länger das Mietverhältnis, desto länger die Kündigungsfrist für die Wohnung. Auch die Kündigung des Mietvertrages aufgrund von Eigenbedarf ist auf Seiten des Vermieters an geregelte Fristen gebunden. Kein Mieter muss ohne Weiteres von heute auf morgen aus seiner Wohnung ausziehen.

Der Mieter verfügt zusätzlich über ein Widerspruchsrecht bei unberechtigter Kündigung des Mietverhältnisses nach § 574 1BGB. Auch diese Tücken im Mietvertrag werden auf diesem Portal beantwortet.

Sie möchten Ihren Mietvertrag kündigen? Wir verraten Ihnen Mythen sowie große und kleine Fehler

Bei der Kündigung des Mietvertrages schleichen sich vor allem auf Seiten der Formalia kleine Fehler ein, die bereits zum vorzeitigen Scheitern der Kündigung führen können. Dies kann besonders ärgerlich sein. Aus diesem Grund bieten wir Vorlagen und Muster zur Kündigung der Mietwohnung und viele weitere Tipps für einen reibungslosen Ablauf an.  Ein weiterer Grund für das Scheitern vieler Kündigungen ist, dass Fristen falsch eingehalten werden oder dass diese einfach verstreichen. Mit ein paar einfachen Tipps wird auch das nicht passieren. Den Mietvertrag zu kündigen, ist bei Weitem nicht so schwierig, wie oft behauptet wird!

Ein Mythos ist zum Beispiel, dass man zur Kündigung des Mietvertrages seinem Vermieter insgesamt drei geeignete Nachmieter präsentieren muss. Wahr ist allerdings, dass Mieter und Vermieter bei Vertragsabschluss eine Vereinbarung treffen können, die dem Mieter eine kürzere Kündigungsfrist zusichert, wenn dieser einen Nachmieter sucht. Einen Anspruch darauf hat der Mieter allerdings nicht automatisch!

Alle zusätzlichen Vereinbarungen sollten im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Muster für Verträge gibt es reichlich.

(K)ein Ende mit Schrecken – Mietvertrag kündigen leicht gemacht

Signature contratBei der Kündigung des Mietvertrags gilt es also eine ganze Menge an Kleinigkeiten zu beachten und Irrtümer auszuräumen. Damit niemand über diese Stolpersteine fällt, gibt dieses Portal Tipps zum Mietrecht und stellt Muster und eine Vorlage für perfekte Kündigungsanschreiben zur Verfügung. Am Ende des Monats kann man so in der neuen Bleibe entspannt die Füße hochlegen und muss sich nicht länger um die alte Miete kümmern.

Mit dem Wissen um die richtige Form der Kündigung der Mietwohnung endet die teilweise langjährige Beziehung zwischen der alten Bleibe und dem Vermieter nicht mit einem Schrecken. Ein Mietvertrag ist mit Sicherheit kein Bund fürs Leben und dank dem richtigen Kündigungsanschreiben und dem deutschen Mietrecht und seinen geltenden Regeln kann er schnell wieder aufgelöst werden. Dann lässt es sich völlig entspannt in ein neues Leben starten!