Einen Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen? Ausnahmen gibt es immer!

By | 18. Mai 2014

Ein Zeitmietvertrag ist ein Mietvertrag, der für einen vorher vereinbarten Zeitraum geschlossen wird. Bis zum Jahr 2001 gab es hier mehrere Modelle, heute kann nur noch ein qualifizierter Zeitmietvertrag abgeschlossen werden. Die vor dem September 2001 abgeschlossenen Zeitmietverträge gelten aber nach wie vor. Hierbei konnte der Zeitmietvertrag zwei Monate vor dem Ablaufende einfach um die gleiche Wohndauer verlängert werden. Dieser Zeitmietvertrag wird als „einfacher Zeitmietvertrag“ bezeichnet. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es auch den Zeitmietvertrag mit einer automatischen Verlängerung. So wurde zum Ablauftag der Zeitmietvertrag um eine feste Angabe, meist ein Jahr verlängert. Auch diese Verträge gelten nach wie vor, sie können nur nach heutigem Recht nicht mehr neu abgeschlossen werden.

Der qualifizierte Zeitmietvertrag

KalenderDer heutige Zeitmietvertrag ist an einige Rechte und Pflichten gebunden, die sowohl für Mieter und auch Vermieter gelten. Der Mietvertrag muss erst einmal in schriftlicher Form vorliegen. Die Dauer des Mietverhältnisses muss daraus zu erkennen sein. Einen Zeitmietvertrag von mehr als 4 Jahren abzuschließen, ist nicht möglich. Ebenso muss der Grund für den befristeten Mietvertrag im Vertrag genau zu erkennen sein. Wenn hier eine Angabe zu fehlt, so gilt der Mietvertrag nicht als Zeitmietvertrag abgeschlossen, sondern handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag.
Sowohl Mieter und auch Vermieter haben mit dem qualifizierten Zeitmietvertrag ihre Vorteile. Als Mieter haben Sie einen sicheren Wohnraum, ein Kündigungsrecht für den Vermieter gibt es nicht. Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung bleibt aber bestehen. Als Vermieter haben Sie ebenso den Vorteil, dass Sie Ihren Wohnraum über eine Laufzeit vermietet haben. Auch der Mieter kann von einer ordentlichen Kündigung keinen Gebrauch machen.

Den Zeitmietvertrag kündigen

Zeitmietverträge werden vor allem aus dem Grund geschlossen, dass keine ordentliche Kündigung erfolgen kann. Doch kann es immer mal sein, dass ein Kündigungsgrund für die Mietwohnung da ist. Wenn Sie als Mieter etwa berufsbedingt in eine entfernte Stadt ziehen müssen, so sollten Sie dieses Problem mit dem Vermieter klären. Das Recht auf einen Aufhebungsvertrag entfällt durch den Zeitmietvertrag nicht.
Der Zeitmietvertrag schließt nur das Recht auf eine ordentliche Kündigung in der Laufzeit aus. Eine außerordentliche Kündigung kann daher sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter ausgesprochen werden. Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter sind vorwiegend im nicht vertragsmäßigen Handeln der Mieter zu sehen. So kann das Ausbleiben der Mietzahlungen die außerordentliche Kündigung zur Folge haben.
Als Mieter kann der Zeitmietvertrag der Zeitmietvertrag auch vorzeitig beendet werden, wenn:

  • die Nachmieterklausel genutzt wird,
  • durch eine Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird,
  • eine Modernisierung in der Mietwohnung erfolgen soll, auch hier greift das Sonderkündigungsrecht,
  • die Mietwohnung in einem katastrophalen Zustand ist, und das Wohnen eine Gesundheitsgefahr bedeutet, sodass es unter eine fristlose Kündigung fällt.